Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1 Die AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Wakol Adhesa AG. Vorbehalten bleiben die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung der Wakol Adhesa AG erwähnten oder auf Grund eines schriftlichen Vertrages getroffenen anderslautenden Vereinbarungen.
2 Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder der AGB oder andere Vereinbarungen und rechtserhebliche Erklärungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit und Verbindlichkeit der Schriftform.
3 Mündliche und telefonische Vereinbarungen erhalten erst durch schriftliche Bestätigung der Wakol Adhesa AG Verbindlichkeit.
4 Abweichende Bedingungen des Bestellers verpflichten die Wakol Adhesa AG nur, wenn sie von ihr ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Besteht ein Widerspruch zwischen den AGB der Wakol Adhesa AG und den Bedingungen des Bestellers, so ist es Sache des Bestellers, Verhandlungen anzubahnen, ansonsten wird angenommen, er verzichte auf die eigenen Bedingungen. 
5 Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine andere wirksame Regelung vereinbaren, die jener rechtlich und wirtschaftlich so nah wie möglich kommt.
II. Angebote und Auftragserteilung; Zustandegekommen des Vertrages
1 Prospekte und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarungen unverbindlich.
2 Der Vertrag ist mit dem Empfang der schriftlichen Bestätigung der Wakol Adhesa AG, dass sie die Bestellung annimmt (Auftragsbestätigung) oder mit der rechtzeitigen und schriftlichen Erklärung des Bestellers, dass er die Offerte unverändert annimmt, abgeschlossen.
III. Lieferung resp. Leistung; Lieferfristen
1 Wenn nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wird, erfolgt die Lieferung ab Auslieferungslager von Wakol Adhesa AG.
2 Die Lieferungen und Leistungen der Wakol Adhesa AG sind in der Offerte oder in der Auftragsbestätigung einschliesslich eventueller, ausdrücklich als zugehörig bezeichneten Beilagen zu diesen, abschliessend aufgeführt. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat verrechnet.
3 Erfolgt die Lieferung in Leihbehältern, so sind diese innerhalb von 90 Tagen nach Erhalt der Lieferung leer und frachtfrei zurückzusenden. Der Besteller haftet für von ihm zu vertretenden Schäden an den Leihbehältern Einwegverpackungen werden nicht zurückgenommen.
4
a) die Liefertermine sind unverbindlich, soweit nicht Abweichendes vereinbart ist.
b) Bei Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins ist die Wakol Adhesa AG ab Zugang einer schriftlichen Mahnung des Bestellers verpflichtet, die Lieferung innerhalb von 4 Wochen auszuführen.
c) Mit Ablauf dieser vierwöchigen Frist oder mit Ablauf eines vereinbarten Liefertermins kommt die Wakol Adhesa AG in Verzug. Nach einer vom Besteller schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist ist dieser berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
d) Unvorhersehbare und unbeeinflussbare Hindernisse, wie insbesondere höhere Gewalt, Arbeitskampfmassnahmen, unverschuldete behördliche Massnahmen im In- und Ausland, unverschuldeter  Energieausfall sowie unvorhersehbare, unverschuldete und schwerwiegende Betriebsstörungen und -einschränkungen bei der Wakol Adhesa AG oder ihrer Vorlieferanten, u.a. auch solche, die auf eine Beeinträchtigung der vereinbarten Rohstoffversorgung oder sonstige Fälle höherer Gewalt zurückzuführen sind und länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern werden, berechtigen die Wakol Adhesa AG, die Liefertermine entsprechend der Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. 
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Wakol Adhesa AG vorher alle ihr zuzumutenden Anstrengungen und Dispositionen unternommen hat, die Folgen der Lieferstörungen zu vermindern oder zu beheben. Falls aufgrund der vorbezeichneten Umstände die Lieferung um mehr als drei Monate verzögert wird, steht beiden Vertragspartnern das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.
Sobald eine Lieferungsbehinderung der genannten Art klar ersichtlich ist, muss der Besteller hierüber unverzüglich benachrichtigt werden.
e) Die Lieferfrist verlängert sich zudem, wenn der Besteller die Bestellung nachträglich abändert oder mit seinen vertraglichen Pflichten und Obliegenheiten im Rückstand ist, insbesondere wenn er die vereinbarten Zahlungen und Sicherheiten nicht rechtzeitig leistet oder wenn er mit der Zahlung früherer Lieferungen in Verzug ist.
5 Teillieferungen sind ohne besondere Vereinbarungen zulässig, sofern sie dem Besteller zumutbar sind.
6 Abschlüsse mit vereinbarten Teillieferungen (Abrufaufträge) verpflichten den Besteller zur Abnahme der Teillieferungen in ungefähr gleichen Monatsraten, sofern nicht Abweichendes vereinbart ist. Unmöglichkeit einer Teillieferung oder Verzug einer Teillieferung berechtigen den Besteller nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.
7 Bei Lieferungen auf Abruf sind Umdispositionen nur in beidseitigem Einverständnis zulässig. Falls der Besteller eine Lieferung am vereinbarten Termin nicht abruft, in Empfang nimmt oder bezahlt, ist die Wakol Adhesa AG ohne weiteres berechtigt, von sämtlichen oder einzelnen hängigen Kontrakten mit dem Besteller oder ihm nahestehenden Unternehmen zurückzutreten oder deren Erfüllung zu suspendieren. Die vorstehend genannten Rücktrittsrechte beziehen sich nur auf den noch nicht erfüllten Teil des Vertrages. Soweit die von der Wakol Adhesa AG erbrachten Teilleistungen für den Besteller unverwendbar sind, erstrecken sich die Rücktrittsrechte ausnahmsweise auch auf die bereits erfüllten Teile des Leistungsvertrages.
8 Geht die Nichteinhaltung einer Lieferfrist nicht auf das ausschliessliche Verschulden der Wakol Adhesa AG zurück, erwächst dem Besteller - unter Vorbehalt der obigen Ziffern - hieraus weder ein Recht, vom Vertrag zurückzutreten, noch auf die Lieferung zu verzichten, noch Schadenersatz zu verlangen.
Eine Haftung der Wakol Adhesa AG für Verzugsfolgen setzt in jedem Fall den Nachweis des absichtlichen oder grobfahrlässigen Handelns voraus.
IV. Übergang von Nutzen und Gefahr
1 Bei allen Lieferungen gehen Nutzen und Gefahr von Liefergegenständen in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware von Wakol Adhesa AG dem Frachtführer übergeben wird, resp. dann, wenn die Ware das Werk der Wakol Adhesa AG verlässt.
Bei Gewichts- oder Mengendifferenzen, die weder von der Wakol Adhesa AG noch vom Besteller zu vertreten sind, ist das Abgangsgewicht bzw. die Füllmenge massgeblich, die im Werk der Wakol Adhesa AG festgestellt wurde.
2 Wird der Versand auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die Ablieferung ab Werk vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über. Von diesem Zeitpunkt an werden die Lieferungen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers gelagert.
V. Transport, Transportversicherung
1 Besondere Wünsche betreffend Versand und Transport sind der Wakol Adhesa AG rechtzeitig bekannt zu geben. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. 
2 Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Versand oder Transport sind vom Besteller bei Erhalt der Lieferungen oder der Frachtdokumente unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten. 
3 Versanddokumente werden auftragsgemäss raschmöglichst nach erfolgtem Versand weitergeleitet. Dessen ungeachtet wird jede Verantwortung für verspäteten Empfang oder Abhandenkommen der Versandpapiere abgelehnt.
4 Die Versicherung gegen Schäden irgendwelcher Art obliegt dem Besteller.
VI. Preise, Zahlungsbedingungen, Verrechnung
1 Die Preise verstehen sich netto (exklusive MwSt.) und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung resp. Dem Angebot. Skonti und Rabatte werden nur aufgrund besonderer Vereinbarung gewährt. Sämtliche Nebenkosten wie Fracht, Versicherung, Beurkundung, Zölle, Gebühren etc. gehen zu Lasten des Bestellers.
2 Korrekturen des Preises bleiben im Falle von Preiserhöhungen der Vorlieferanten, Änderungen der Währungslage, erhöhten oder neuen Abgaben ausdrücklich vorbehalten.
3 Der Rechnungsbetrag ist binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Rechtzeitige Zahlung ist nur dann erfolgt, wenn die Wakol Adhesa AG über das Geld mit Wertstellung am Fälligkeitstage auf dem von ihr angegebenen Konto verfügen kann.
4 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist die Wakol Adhesa AG ohne vorherige Mahnung berechtigt, einen Verzugszins von 5% zu verlangen. Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens bleibt der Wakol Adhesa AG und dem Besteller unbenommen. 
5 Ebenso ist die Wakol Adhesa AG berechtigt, ohne Weiteres vom Vertrag zurückzutreten und den daraus erwachsenen Schaden gegenüber dem Besteller geltend zu machen.
6 Bei Zahlungsverzug ist die Wakol Adhesa AG nicht verpflichtet, aus irgendwelchen anderen laufenden Verträgen mit dem Besteller Lieferungen an den Besteller oder an ihm nahestehenden Unternehmen zu tätigen. Zudem werden Zahlungsansprüche der Wakol Adhesa AG gegen den Besteller auch für andere Geschäfte, soweit ausgeführt, sofort zur Zahlung fällig. Die Wakol Adhesa AG kann in diesem Falle für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Zahlung oder Sicherheitsleistung vor Auslieferung der Ware verlangen.
Das gleiche gilt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt, wenn die Eröffnung des gerichtlichen Nachlass oder Konkursverfahrens über sein Vermögen beantragt oder beschlossen wird, sowie wenn sonstige Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit mindern.
7 Der Besteller darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen den Zahlungsanspruch der Wakol Adhesa AG verrechnen. Vom Ausschluss der Verrechnung ausgenommen sind überdies von der Wakol Adhesa AG selbst erklärte Gutschriften.
8 Die Zurückhaltung oder Kürzung von Zahlungen wegen Beanstandungen ist nur mit Zustimmung der Wakol Adhesa AG gestattet.
9 Bei mehreren offenen Forderungen ist die Wakol Adhesa AG berechtigt, festzustellen, welche Forderungen durch die Zahlung des Bestellers erfüllt sind.
VII. Eigentumsvorbehalt
1 Die Wakol Adhesa AG behält sich das Eigentum am Liefergegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
2 Wird die gekaufte Ware vom Besteller weiterverkauft, so tritt der Besteller die ihm aus solchen Veräusserungen zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an die Wakol Adhesa AG bis zur Höhe von deren Forderung ab.
3 Der Besteller hat der Wakol Adhesa AG sofort schriftlich Bescheid zu geben, wenn in Vorbehaltsware der Wakol Adhesa AG sowie in der Wakol Adhesa AG abgetretene Forderungen vollstreckt wird. Der Besteller hat dem Vollstreckungsorgan und dem Vollstreckungsgläubiger unverzüglich mitzuteilen, dass die Ware noch im Vorbehaltseigentum der Wakol Adhesa AG steht bzw. dass die Forderungen an diese abgetreten sind.
4 Falls für die rechtsgültige Begründung des Eigentumsvorbehaltes oder für die Abtretung der Forderungen weitere Vorkehren (z.B. Registereintrag oder schriftliche Einzelabtretung) erforderlich sind, verpflichtet sich der Besteller gegenüber der Wakol Adhesa AG, die erforderlichen Vorkehren auf erstes Verlangen der Wakol Adhesa AG zu erfüllen. Für einen etwaigen Eigentumsregistereintrag gibt der Besteller hiermit seine Erlaubnis und Vollmacht zur Anmeldung und zur Eintragung. Die Kosten dieser Vorkehrungen trägt Wakol Adhesa AG.
VIII. Gewährleistung, Schadenersatz, Haftung
1 Die Wakol Adhesa AG liefert die Ware entsprechend der Produktbeschreibungen. Diese sind nur insoweit als zugesicherte Eigenschaften anzusehen, als sie in der Offerte, in der Auftragsbestätigung oder in den zugehörigen Beilagen (vgl. Ziffer III.2.) ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden. Die Zusicherung gilt längstens bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht.
2 Die Rüge offener Mängel muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware schriftlich per eingeschriebenem Brief bei der Wakol Adhesa AG geltend gemacht werden.
3 Die Rüge versteckter Mängel muss innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Erlangung der Kenntnis der Mängel schriftlich per eingeschriebenen Brief bei der Wakol Adhesa AG geltend gemacht werden.
4 Erfolgt die Rüge nicht innert der vorgenannten Frist (Ziffer 2. und 3.), so ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.
5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferdatum der Ware. Die Inanspruchnahme der Gewährleistungsverpflichtung der Wakol Adhesa AG setzt voraus, dass der Besteller die vereinbarte Zahlungsbedingungen fristgerecht erfüllt hat.
6 Bei begründeter Mängelrüge kann der Besteller nur Ersatzlieferung verlangen. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung ist der Besteller zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 
7 Die Gewährleistung für Ersatzprodukte entspricht jener für neue Produkte.
8 Schäden infolge von Umständen, welche die Wakol Adhesa AG nicht zu vertreten hat, insbesondere Schäden durch unsachgemässe Lagerung oder Behandlung, mangelhafte Verarbeitung, unzweckmässigem Einsatz der  Produkte und zu grosser Inanspruchnahme oder natürlicher Abnützung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
9 Für die von der Wakol Adhesa AG nicht selbst hergestellten Materialien und Produkte garantiert und haftet die Wakol Adhesa AG im Rahmen der Bedingungen der Unterlieferanten.
10 Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausdrücklich wegbedungen. So sind Schadenersatzansprüche des Bestellers aus positiver Forderungsverletzung, aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, aus unerlaubter Handlung ausgeschlossen und alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrages oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht, soweit für Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Schweizerischen Bundesgesetzes über die Produktehaftpflicht oder soweit in Fällen der Arglist, des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit der Wakol Adhesa AG, seines gesetzlichen Vertreters oder ihrer Erfüllungsgehilfen zwingend gehaftet wird. 
Bei Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichten haftet die Wakol Adhesa AG auch für leichte Fahrlässigkeit.
Soweit nach dieser Ziffer die Haftung der Wakol Adhesa AG ausgeschlossen ist, gilt dies auch zugunsten seiner Mitarbeiter bei deren direkter Inanspruchnahme durch den Besteller.
11 Der Besteller wird gegenüber seinem Abnehmer Ansprüche aus Produkthaftung und weitere vertragliche und ausservertragliche Ansprüche im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten und mit Gültigkeit auch für die Wakol Adhesa AG ausschliessen.
12 Der Besteller hat die Wakol Adhesa AG über sämtliche konkreten Ansprüche, die ein Endabnehmer mit der Produktehaftung begründet oder die damit gegründet werden könnten, unverzüglich zu benachrichtigen. Dem Besteller ist es untersagt, ohne vorgängige Absprache mit Wakol Adhesa AG eine Haftung aus Produktehaftpflicht anzuerkennen.
13 Werden durch Handlungen oder Unterlassungen des Bestellers, seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Hilfspersonen Personen verletzt oder Sachen Dritter beschädigt und wird aus diesem Grunde die Wakol Adhesa AG in Anspruch genommen, steht diesem ein Rückgriffsrecht auf den Besteller zu.
IX. Retouren
1 Rücksendungen, die nicht auf falsche Lieferung unsererseits zurückzuführen sind, bedürfen der vorgängigen Verständigung mit uns. Für Umtriebe müssen wir dem Besteller mit mindestens 20% des Fakturbetrages belasten. Ohne unsere Zustimmung zurückgesandte Waren gehen an den Absender zurück und gelten als nicht angenommen.
X. Anwendungstechnische Hinweise
1 Die Gebrauchsanweisungen der Wakol Adhesa AG sind nur allgemeine Richtlinien. Wegen der Vielfalt der Verwendungszwecke des einzelnen Produkts und wegen der jeweiligen besonderen Gegebenheiten obliegt dem Besteller die eigene Erprobung.
2 Auch bei anwendungstechnischer Unterstützung des Bestellers durch die Wakol Adhesa AG trägt der Besteller das Risiko des Gelingen seines Werkes.
Etwaige Ansprüche des Bestellers gegen die Wakol Adhesa AG gemäss Ziffer VIII. werden dadurch nicht ausgeschlossen.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
1 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung oder aus dem Einzelvertrag ist Bern.
2 Gerichtsstand für den Besteller und den Lieferanten ist der Sitz der Wakol Adhesa AG.
Die Wakol Adhesa AG ist jedoch berechtigt, den Besteller an dessen Sitz zu belangen.
3 Das Rechtsverhältnis untersteht dem materiellen schweizerischen Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
4 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen treten per 1. August 2003 in Kraft. Alle früheren Bestimmungen sind ab diesem Datum aufgehoben.
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen können jederzeit einseitig und ohne Rücksprache mit den Kunden der Wakol Adhesa AG abgeändert werden.

Bern, Dezember 2007

AGB hier herunterladen